Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB für Feriengäste stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ferienwohnungen auf Mallorca und den Urlausgästen dar. Sie erklären sich durch die Nutzung oder den Zugriff auf die Seite www.Ferienwohnungen-auf-Mallorca.info damit einverstanden, dass Sie sowie alle den Buchenden begleitenden Personen den AGB für Feriengäste sowie den Datenschutzrichtlinien unterliegen. Sollten Sie nicht mit den AGB für Urlauber einverstanden sein, ist der Zugriff auf bzw. die Nutzung der Internetseite nicht gestattet.

Ferienwohnungen auf Mallorca im weiteren Text „FAM“ genannt, bietet unter www.Ferienwohnungen-auf-Mallorca.com im weiteren Text „Netzpräsenz“ genannt, die Vermittlung von Mietverträgen zwischen Eigentümern, Vermietern oder Verwaltern von Ferienobjekten, im weiteren Text „Eigentümer“ genannt - und den Anmeldenden und eventuellen Mitreisenden, im weiteren Text „Mieter“ genannt, an.

FAM erklärt, dass es sich bei dieser Aufgabe um eine reine Vermittlungstätigkeit für private Ferienhäuser und -wohnungen auf Mallorca handelt und nicht um eine Leistung als Reiseveranstalter. FAM übernimmt damit nur die Stellung eines Vermittlers zwischen Mieter und Eigentümer.

FAM bietet keine über die Vermittlung über die Netzpräsenz noch in anderer Form hinausgehenden Leistungen an. Die folgenden Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen werden im Falle der Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Sie betreffen ebenso das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, das durch die Vermittlung von FAM in Kraft tritt.

I. Vermittlungsauftrag & Buchung

Ein Vermittlungsauftrag bedarf in jedem Falle der schriftlichen (per E-Mail, Internet oder Telefax) Willenserklärung des Mieters. Der Vermittlungsauftrag wird von FAM per E-Mail oder per Telefax im Namen des Eigentümers bestätigt und basiert ausschließlich auf der Beschreibung des Ferienobjektes auf den Internetseiten oder auf ergänzende Informationen per E-Mail oder Telefax. Die Buchung ist mit Zustellung per E-Mail oder Fax der Vermittlungsauftragsbestätigung rechtsverbindlich. Sollte die Anzahlung nicht wie in der Vermittlungsauftrag- Bestätigung angegebenen Zeit erfolgen, behält sich FAM vor, vom Vermittlungsauftrag zurückzutreten. Die Buchung ist nur für den im Vermittlungsauftrag angegebenen Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren gültig.

Wenn nicht anders vereinbart, ist das Mietobjekt am Anreisetag ab 16:00 Uhr beziehbar und am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

Eine Servicepauschale von je 50 Euro wird erhoben, wenn der Gast nach 22 Uhr am Objekt eincheckt oder vor 7 Uhr auscheckt. Die Gebühr ist in bar bei der Betreuung vor Ort gegen Quittung zu entrichten. Sollte es wegen Flugzeitänderungen oder aus anderen Gründen passieren, dass der Gast vor 7 Uhr auschecken muss oder erst nach 22 Uhr einchecken kann, so ist die Gebühr ebenfalls zu entrichten. Im Fall von Flugzeitänderungen empfiehlt es sich, bei der Fluggesellschaft eine Erstattung einzufordern.

 

II. Zahlungen & Preise

Vor Mietbeginn ist eine Anzahlung an FAM zu überweisen. Die Höhe der Anzahlung ist aus der Vermittlungsbestätigung ersichtlich und beträgt, zahlbar an die FAM, ca. 10 % vom Gesamtpreis der Buchung. Da sich die Ferienobjekte maximal über einen Zeitraum von drei Tagen reservieren lassen, muss der Überweisungsbeleg innerhalb von drei Tagen nach der schriftlichen Buchung per Telefax oder E-Mail bei FAM eingehen. Gehen Anzahlung und der Überweisungsbeleg nicht innerhalb dieser Frist bei FAM ein, ist FAM berechtigt im Namen des Eigentümers vom Vertrag zurückzutreten. Im Vermittlungsvertrag wird ausdrücklich auf diesen Punkt hingewiesen. Eine Mahnung oder Fristsetzung für den Rücktritt vom Vertrag ist daher nicht erforderlich. Gegebenenfalls ist FAM berechtigt, im Namen des Eigentümers Stornogebühren gemäß Punkt III der AGB, Rücktrittsrecht, zu erheben.

Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig - unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung (Provision) - in bar vor der Einweisung am Ankunftstag, wenn nicht anders vereinbart. 

Einige Objekte bieten die Möglichkeit der Zahlung der Restsumme binnen 42 Tagen vor Anreise per Überweisung. FAM informiert den Mieter ausdrücklich darüber, bei welchen Objekten dies möglich ist. Bei diesen Objekten zahlt der Mieter außer der Anzahlung von 10 Prozent zudem 35 Prozent des Bruttobetrages an Cala Fornells Immobilien S.L. an. Beide Überweisungen werden sofort fällig. Die dritte Zahlung mit der Restsumme wird unaufgefordert 42 Tage vor Anreise an Cala Fornells Immobilien S.L. fällig.

Eine separate Rechnung seitens des Eigentümers wird nicht ausgestellt.

Der Preis für die erste Übernachtung beinhaltet bereits folgende Nebenkosten: Endreinigung, laufende Kosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), Heizung, Handtücher, Bettwäsche, Check-in und Check-out sowie Betreuung vor Ort durch unabhängige Betreuer, die durch den Eigentümer bestellt sind.

In der Vermittlungsauftragsbestätigung, die Sie nach verbindlicher Buchung bekommen, sind die oben aufgeführten Kosten im Gesamtpreis aufgeführt. Wenn der in der Vermittlungsbestätigung aufgeführte Gesamtpreis nicht vollständig bezahlt wurde, erlischt der Anspruch auf den Bezug des Ferienobjektes oder andere vertragliche Leistungen.
FAM ist Inkassobevollmächtigt für Zahlungen an den Eigentümer. Dies gilt auch für Kautionen, Stornozahlungen, Schadenzahlungen, etc.

III. Kaution

Am Anreisetag beim Check-in ist neben der Restzahlung der vereinbarten Summe ebenfalls eine Kaution zu entrichten. In der Vermittlungsauftragsbestätigung wird die Höhe der Kaution angegeben. Sie ist Vertragsbestandteil.

Die Kaution ist vor Ort an den Eigentümer, beziehungsweise an den persönlichen Ansprechpartner, in bar zu entrichten. Der Eigentümer ist berechtigt, die Kosten für Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung, die vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, von der Kaution einzubehalten. Bei einigen Objekten ist die Zahlung der Kaution mit der 3. Zahlung 42 Tage vor Anreise fällig. In diesem Fall wird die Kaution nach Überprüfung des Feriendomizils per Überweisung an den Gast zurückerstattet.

Die Kaution , die in Bar vor Ort entrichtet wurde, wird, sobald das Ferienobjekt dem Eigentümer oder dem persönlichen Ansprechpartner vertragsgemäß übergeben wurde und keine Schäden entstanden sind, bei Buchungsende vollständig in Bar zurückerstattet.

FAM hat bezüglich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.

IV. Rücktrittsrecht

Tritt der Mieter bis 35 Tage vor Anreise von seinem Vertrag zurück, wird die komplette Restsumme nicht fällig. Es wird für die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben. Tritt der Mieter später als 35 Tage vor Anreise von seinem Vertrag zurück, wird die komplette Restzahlung, soweit nicht bereits überwiesen, fällig. Bei einigen Objekten gibt es, wie oben beschrieben, 2 Anzahlungen. Die erste Anzahlung bleibt in jedem Fall bei FAM und wird nicht erstattet. Die zweite Anzahlung wird erstattet, wenn die Stornierung 35 Tage vor Anreise mitgeteilt wurde.
Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. In jedem Fall einer Stornierung wird die Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben.

Sollte der stornierte Zeitraum nicht durch FAM sondern einen anderen Anbieter komplett oder zeitweise weiter vermietet werden, so ist FAM berechtigt, auch für den vermieteten Zeitraum den Höchstsatz an Stornokosten für den FAM-Anteil des Vermittlungsauftrages zu berechnen.

FAM empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte beachten Sie dabei, dass es verschiedene Versicherungsarten, wie z.B. Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reise-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, etz. gibt. Kostenlose Stornierungen sind möglich, wenn eine Einreise oder Ausreise nicht möglich ist. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung mit "Corona Klausel".

 

Bei der Anmietung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern gilt das 14-Tägige Widerrufsrecht NICHT!
Vertragsbeginn ist die Zusendung des Vermittlungsauftrages (sofern nicht anders vermerkt seitens FAM).


Im Fall des Rücktritts ist der Mieter berechtigt einen Ersatzmieter zu stellen, der den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Sollten vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson nicht gegeben sein oder vertragliche Vereinbarungen nicht entsprechen, kann FAM oder der Eigentümer die Übernahme des Vertrages verweigern.

Umbuchungen in ein anderes Ferienobjekt sind nur nach vorheriger Vertragsauflösung zu den oben genannten Rücktrittsgebühren und gleichzeitiger Vermittlung eines anderen Ferienobjektes möglich.

Änderungswünsche des Mieters nach Abschluss des Vermittlungsvertrages bezüglich Vermittlungszeitraum, Vermittlungsdauer und eventuell gebuchter Zusatzleistungen wie Zustellbetten bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Falls durch Änderungswünsche Zusatzkosten entstehen, wird FAM den Mieter vor der Änderung darüber informieren. Die zusätzliche Bearbeitungsgebühr beträgt pro Vorgang pauschal 25 Euro, zahlbar an FAM. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl FAM, in Vertretung des Eigentümers, als auch der Mieter den Vertrag kündigen. Ist die Nutzung des Ferienobjekts aufgrund höherer Gewalt oder wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, nicht möglich, ist FAM berechtigt ein vergleichbares Ersatzobjekt in der gleichen oder einer höheren Preiskategorie zur Verfügung zu stellen. Ist kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von FAM zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer bezahlt an den Mieter jedoch die Beträge zurück, die er aus einer eventuellen anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes erzielt. In Vertretung des Eigentümers kann FAM den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch nach der Belegung in folgenden Fällen kündigen: 1. wenn Mieter oder Mitreisende mutwillig Schäden im Mietobjekt verursachen. 2. wenn Mieter oder Mitreisende sich nicht an bestehende Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stören oder gefährden. 3. wenn Mieter am Ankunftstag nicht die vertraglich vereinbarte Restsumme des Mietpreises und die Servicepauschale zahlen oder nicht die vereinbarte Kaution hinterlegen. Im Falle einer Kündigung des Vertrags aus den oben genannten Gründen, bleibt der Anspruch des Eigentümers auf den Gesamtpreis erhalten. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjektes erlangt.

V. Schäden & Mängel

Der Mieter und seine Mitreisenden haben das Ferienobjekt und sein Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden sofort nach dem Entstehen zu melden (siehe: Punkt VI, Mängelanzeige). Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter verpflichtet sich, bei Ankunft das Inventar des Ferienobjektes zu überprüfen und mögliche Mängel oder Störungen zu melden (siehe: Punkt VI, Mängelanzeige), damit Abhilfe geleistet werden kann. Der Mieter darf die Gelegenheit zur Abhilfe nicht verweigert.

Aufgrund der Brandgefahr und der gesetzlichen Bestimmungen ist das Aufladen von Elektrofahrzeugen in und am jeweiligen Objekt strikt untersagt.

Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag oder gegen den Eigentümer, soweit FAM oder der Eigentümer in der Lage gewesen wären, direkt angemessene Abhilfe zu schaffen oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Ferienobjektes den Mangel zu beheben.

Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag mit dem Eigentümer kündigen.

Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, FAM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Eigentümer eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Eigentümer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist.

 

VI. Mängelanzeige

Die persönlichen Ansprechpartner vor Ort werden in der Regel vom Eigentümer beauftragt. Sie stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis zu FAM. Deshalb ist es wichtig, dass der Mieter bei Unstimmigkeiten FAM über den Sachverhalt informiert.
Um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Mängelbeseitigung vor Ort nachvollziehbar und effizient zu gewährleisten, muss die Mängelanzeige durch den Mieter folgende Kriterien erfüllen:

1. Sofort nach Entstehen des Mangels oder des Schadens muss der Mieter den persönlichen Ansprechpartner über den Schaden oder den Mangel informieren. Der persönlichen Ansprechpartner wird dem Mieter von FAM in der Wegbeschreibung zum Objekt genannt. Sollte der persönliche Ansprechpartner in seltenen Fällen auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen nicht erreichbar ist, dann muss der Mieter FAM stellvertretend für den persönlichen Ansprechpartner informieren.

2. Bei kleineren Schäden und Mängeln wird der persönliche Ansprechpartner nach Sichtung des Mangels oder Schadens den Schaden oder Mangel umgehend beheben oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den Maßnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung des persönlichen Ansprechpartners nicht einverstanden, muss er umgehend FAM schriftlich (per E-Mail oder Fax) über seine Beschwerde informieren.
Für Fälle in denen kein E-Mail oder Fax für die schriftliche Beschwerde zugänglich ist, führt jeder persönliche Ansprechpartner ein Beschwerdeformular, das der Mieter, von ihm bekommen kann.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Beschwerdeformular zu nutzen. Wenn es aber genutzt wird, ist der Mieter zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet und es unterschrieben zur Weiterleitung an FAM dem persönlichen Ansprechpartner auszuhändigen. Jedes Beschwerdeformular hat im unteren Bereich einen perforierten Abschnitt, welchen der persönliche Ansprechpartner dem Mieter als Quittung für die Entgegennahme des Formulars überreicht.

3. Insofern Schäden oder Mängel den Kompetenzbereich des persönlichen Ansprechpartners übersteigen oder wenn zuvor keine Einigung über die Regelung eines Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere Vertrauenspersonen von FAM vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc. dokumentieren.

4. Unabhängig von Größe und Wichtigkeit eines Schadens oder Mangels wird der gesamte Vorgang durch den persönlichen Ansprechpartner in einer Datenbank protokolliert und unter Angabe von Datum und Uhrzeit abgespeichert. Der Mieter kann von FAM einen Ausdruck des Protokolls 

5. Ersatzforderungen nach Beendigung des Aufenthaltes im Objekt ohne vorherige Meldung sind ausgeschlossen.

6. Beschwerdemanagement

Am 15.02.2016 wurde von der EU für Online-Händler und Vermittler in der Touristikbranche ein Forum mit dem Ziel ins Leben gerufen, das Verbrauchern wie Unternehmern eine Plattform für die grenzüberschreitende Streitbeilegung zu bietet, um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden. Die Plattform ist unter folgendem Link zu finden:www.ec.europa.eu/consumers/odr/

VII. Haftung:

FAM ist grundsätzlich als Vermittler nicht haftbar für Schäden oder Fehler des gebuchten Feriendomizils. Rechtliche Ansprüche sind immer direkt an den Eigentümer zu richten.

Die Beeinträchtigung der Ferien und der Ferienobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen ist von der Haftung ausgeschlossen. Ebenso wenig kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten, Heizung, Lift, Klimaanlage, Internet-Anschluss, Pool, etc. übernommen werden.
Ein Internetanschluss wird - wo vorhanden - aufgeführt, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil.

Die Nutzung des Ferienobjektes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. FAM übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld eigenverantwortlich. Weder Eigentümer noch FAM übernehmen Haftung bei Diebstahl.
Die vertragliche Haftung von FAM als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für jegliche Schäden des Mieters auf der einfache Wert der Vermittlungsleistung beschränkt, soweit der Schaden des Mieters von FAM weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Haftungsausschluss besteht besteht für FAM auch bei etwaige Flugstornierungen oder anderen Reisestornierungskosten, die über einen Drittanbieter gebucht wurden

VIII. Ausstattung der Ferienobjekte

Die Informationen zu den Ferienobjekten wurde gewissenhaft nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung muss nicht im Detail dem aktuellen Stand entsprechen.
Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist vom 15. Mai bis zum 30. September. Der genaue Zeitraum kann jedoch variieren und erfragt werden. 


Die in der Netzpräsenz angebeteten Ferienobjekte werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt. Verbrauchsgüter wie beispielsweise Kaminholz, Nahrungsmittel und Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel, etc. sind zwar teilweise als Erstausstattung in den Ferienobjekten vorhanden aber kein Vertragsbestandteil. Z.B. Kaminholz muss normalerweise bei verschiedenen Ferienobjekten lokal vom Mieter bei Bedarf besorgt werden. 


Es obliegt dem Eigentümer des jeweiligen Ferienobjektes Veränderungen vorzunehmen. Diese können auch nach der Buchung eines Ferienobjektes erfolgen. FAM schließt ausdrücklich die Haftung für solche Veränderungen aus. In solchen Fällen kann FAM dem Mieter ggf. ein Ersatzobjekt anbieten.

IX. Weitere Obliegenheiten des Mieters gegenüber Eigentümer und FAM

Das vermittelte Ferienobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.

Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigem Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das Ferienobjekt. Auch das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Haustiere dürfen nur in dafür ausgezeichnete Ferienobjekt mitgebracht werden. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie in den Ausstattungs-Merkmalen der Objekte. Für jegliche Schäden im und am Ferienobjekt, insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin, übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch Milben, Flöhe, etc. haftet der Mieter. Von Betten, Sofas und Pools sind Haustiere grundsätzlich fern zu halten.

X. Gerichtsstand und Rechtswahl

Da FAM eine reine Vermittlertätigkeit hat, sind eventuelle Forderungen seitens der Mieter direkt an den Eigentümer zu richten.

XI. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten von FAM, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 04. Mai 2022